Archiv
Feierliche Verleihung der Meisterbriefe
an die Meisterinnen und den Meister der Hauswirtschaft
Samstag, 2. Oktober 2010
Neues Schloss in Stuttgart
durch Frau Ministerin Dr. Monika Stolz
20 Meisterinnen der Hauswirtschaft des Prüfungsjahrgangs 2010
im Regierungsbezirk Stuttgart:
Mildred-Scheel-Schule Böblingen und
Justus-von-Liebig-Schule Göppingen
12 Meisterinnen und der Meister der Hauswirtschaft des
Prüfungsjahrgangs 2010
im Regierungsbezirk Karlsruhe
des Deutschen Hausfrauenbundes - Netzwerk Haushalt
Ortsverband Mannheim e.V.
14 Meisterinnen der Hauswirtschaft des Prüfungsjahrgangs 2010
im Regierungsbezirk Freiburg
Berufsschulzentrums Radolfzell
3 Meisterinnen der Hauswirtschaft des Prüfungsjahrgangs 2010
im Regierungsbezirk Tübingen
Justus-von-Liebig-Schule Markdorf
Fachtagung der Landesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft anlässlich des 10-jährigen Bestehens
Neue Wohnformen - Herausforderung für die Hauswirtschaft14.11.2009 Peter-Bruckmann-Schule Heilbronn
Neue Wohnformen brauchen die Kompetenzen der hauswirtschaftlichen Berufe
LAG Hauswirtschaft fordert Berücksichtigung hauswirtschaftlicher Fachkräfte in der Heimpersonalverordnung
Neue Wohnformen wie Haus- und Wohngemeinschaftskonzepte, in denen hauswirtschaftliche Dienstleistungen im Focus der konzeptionellen Überlegungen stehen, finden in immer mehr Altenhilfeeinrichtungen Einzug. Darauf wies der stellv Referatsleiter im Sozialministerium Baden-Württemberg, Dr. Peter Messmer vor über 100 Teilnehmern hin. Durch die Einbeziehung der Bewohner in die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wird ein wesentlicher Beitrag zur „Normalität“ und zur Tagesstrukturierung geleistet. Immer mehr Einrichtungen holen die ausgelagerten hauswirtschaftlichen Dienste wieder in die Einrichtungen zurück, um das „Alltagshandeln“ wieder mehr in den Vordergrund zu rücken.
Diese positive Entwicklung bestätigte auch Esther Bischoff, Hauswirtschaftliche Leiterin eines großen Seniorenzentrums und wies darauf hin, dass das Alter in Einrichtungen auch vor allem Wohnalltag sein sollte. Die veränderten Rollen von Hauswirtschaft und Pflege in den neuen Wohnformen im Alter und über deren Schnittmengen referierte Manfred Schall vom Diakonischen Werk Württemberg, der darauf hinwies, dass eine Anrechung von hauswirtschaftlichen Fachkräften in der noch zu erarbeitenden Heimpersonalverordnung durch das Sozialministerium B.-W. dazu beitragen könnte, dass vermehrt Fachkräfte zum Einsatz kommen. Dafür treten auch die hauswirtschaftlichen Verbände in der LAG ein und fordern in der anstehenden Heimpersonalverordnung eine Flexibilisierung der Fachkraftquote sowie eine verbindliche Regelung zur Mindestbesetzung der Heime mit einer hauswirtschaftlichen Fachkraft. Das Positionspapier ist auf der Homepage der LAG HW: www.lag-hw-bw.de.eingestellt.
Die Vielfalt und Entwicklung der hauswirtschaftlichen Aus- und Fortbildungsberufe in Baden-Württemberg stellte Anja Schäfer von der Zuständigen Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft beim Regierungspräsidium Tübingen dar.
Als für die Betreuung von Senioren und insbesondere für Demenz erkrankte Menschen, prädestiniert, stellte Monika Preimel-Endlich vom Fortbildungszentrum Triesdorf (Bayern) das Berufsbild der Fachhauswirtschafterin vor, die durch Zusatzqualifikationen für die Anforderungen wie sie im Umgang mit betagten Menschen mit unterschiedlichen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen gegeben sind, bestens vorbereitet ist. Darauf wiesen auch die anderen Referentinnen hin.
Leider werde derzeit in Baden-Württemberg diese Weiterbildung nicht angeboten.
Vielmehr hat sich eine Vielzahl von Schnell-Qualifizierungen zur Präsenzkraft, Alltagsbetreuerin, Betreuungsassistentin usw. etabliert. Diese Assistenztätigkeiten würden zwar benötigt, aber sie sind zu unterscheiden von fachlich anspruchsvollen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben mit entsprechender Kompetenz hauswirtschaftlicher Fach- und Führungskräfte.
In ihrem schriftlichen Grußwort dankte Ministerin Dr. Monika Stolz, MdL, Ministerium für Arbeit und Soziales der Landesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft, die durch ihr vielseitiges Wirken die Bedeutung der Hauswirtschaft für Familie und Gesellschaft, der hauswirtschaftlichen Berufe insgesamt und der Qualitätsanforderungen in der Aus- und Fortbildung stets in den Fokus gerückt habe. In diesen gemeinsamen Positionen wie auch in dem Ziel einer qualitativ hochwertigen Betreuung und Versorgung von Menschen sowohl im Bereich der Pflege als auch im Bereich der hauswirtschaftlichen Dienst- und Betreuungsleistungen sei die LAG Hauswirtschaft weiterhin ein wichtiger und verlässlicher Partner, so die Ministerin.
Positionen der LAG HW BW
Positionspapier der Landesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft Baden-Württemberg e.V. (LAG HW BW) zur Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 2 Landesheimgesetz
Die Landesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft Baden-Württemberg e.V. fordert vor dem Hintergrund der Zunahme neuer Wohnformen in Einrichtungen wie Haus- und Wohngruppen die Erweiterung des Begriffs der Fachkraft im Sinne von § 11 Abs. 2 Nr. 3 Landesheimgesetz auf hauswirtschaftlichen Fachkräfte und somit einen auf die konzeptionellen Erfordernisse dieser Wohn- und Betreuungsformen flexiblen und bedarfsentsprechenden Personaleinsatz.
Um eine „dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern“ (§ 2, Abs. 5 Landesheimgesetz) fordert die Landesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft Baden-Württemberg weiterhin eine verbindliche Verpflichtung der Heime zur Beschäftigung von mindestens einer hauswirtschaftlichen Führungskraft abhängig von der Größe der Einrichtung.
Zur Begründung
Nach § 2 Abs. 1(5) ist es Zweck des neuen Heimgesetzes, eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern. Seit einigen Jahren gewinnen neue Wohnformen wie Hausgemeinschafts- und Wohngruppenkonzepte für alte Menschen sowie Pflegebedürftige immer mehr an Bedeutung. Die Alltagsorientierung und damit auch die Orientierung an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten ist elementarer Bestandteil dieser Konzepte. In diesen Konzepten ist die klassische Arbeitsteilung zwischen Pflege und Hauswirtschaft in weiten Teilen aufgelöst. Durch die Einbeziehung der Bewohner in hauswirtschaftliche Tätigkeiten wird ein wesentlicher Beitrag zu deren Tagesstrukturierung geleistet. Pflegerische Tätigkeiten müssen bei diesen Wohnformen nach wie vor im erforderlichen Umfang qualifiziert erbracht werden, stehen aber nicht mehr wie bisher im Vordergrund. Daher ist es dringend erforderlich, den Begriff der Fachkraft je nach konzeptionellen Erfordernissen der Wohn- und Betreuungsformen weiter zu fassen und um hauswirtschaftliche Fachkräfte zu erweitern.
Insbesondere die neuen Wohnformen in Altenhilfeeinrichtungen erfordern ein angebotsspezifisches Personalkonzept, das neben Pflegefachkräften verstärkt hauswirtschaftliche Fachkräfte beinhalten muss. Hauswirtschaftliche Fachkräfte übernehmen in diesen Wohnformen eigenständig die hauswirtschaftliche Versorgung und Maßnahmen der sozialen Betreuung.
In einigen Bundesländern wird dies schon praktiziert. In Bayern wird die Geprüfte Fachhauswirtschafter/in sowie auch die Familienpfleger/in und Dorfhelfer/in in Verbindung von hauswirtschaftlicher Versorgung und Alltagsbetreuung älterer Menschen, z.B. bei Hausgemeinschaften und Wohngruppen, heute schon als Fachkraft für soziale Betreuung anerkannt. Auch das neue Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen fordert die Mindestbesetzung mit einer hauswirtschaftlichen Betreuungskraft.
Das Landesheimgesetz stellt im § 11 Abs. 1 die hauswirtschaftliche Versorgung und die angemessene Qualität des Wohnens als Anforderung an den Betrieb eines Heimes. Dabei muss der Träger des Heimes sicherstellen, „dass die Zahl der Beschäftigten und ihre persönliche und fachliche Eignung für die von ihnen zu leistenden Tätigkeiten ausreicht“ (§ 11, Abs. 2, Nr. 2). Nach § 3 Abs. 1 sind die Heimträger verpflichtet, ihre Leistungen nach dem jeweils allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse zu erbringen.
Zur hauswirtschaftlichen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes gehört der Umgang mit einer Vielzahl von rechtlichen Forderungen. Im Bereich der Hygiene und Arbeitssicherheit sind verpflichtend Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter/innen zu gewährleisten. Eine sachgerechte Leistungserstellung erfordert die Festlegung der zu erstellenden Leistungen nach Art, Umfang und Qualität. Hierbei spielen neben ernährungswissenschaftlichen, hygienischen und ästhetischen Kriterien auch ökonomische Gesichtspunkte für eine wirksame und wirtschaftliche Leistungserstellung eine wichtige Rolle.
Die Sozialgesetzgebung verlangt, ein betriebsinternes Qualitätsmanagementsystem zu erstellen und weiter zu entwickeln. Mitarbeiter/innen müssen zur verantwortlichen Durchführung der Dokumentation der Leistungsangebote und -prozesse motiviert werden.
Die Qualität der hauswirtschaftlichen Versorgung wird seit 2005 durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. So fordern die Prüfrichtlinien eine schriftliche hauswirtschaftliche Konzeption. Hier werden die Konzepte für Speisenversorgung (Auswahl, zeitliches Angebot); Wäscheversorgung (Umgang mit persönlicher Wäsche) oder Pflege der Wohnumgebung (Rücksicht auf die persönlichen Gewohnheiten von Bewohnern bei der Arbeitsgestaltung) bereits explizit gefordert und die Ausführungen auch in der Praxis überprüft. Um eine solche hauswirtschaftliche Konzeption für eine Einrichtung zu entwickeln, zu etablieren und immer wieder den Veränderungen im Heimalltag anzupassen werden im hauswirtschaftlichen Bereich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt, die die dazu erforderliche Fachkompetenz mitbringen.
Ergänzend verweisen wir auf einige Veröffentlichungen, auf die sich diese Forderungen stützen und die Argumente für eine angemessene Personalbemessung in der Hauswirtschaft bekräftigen:
Qualitätssicherung und Personalausstattung in der Hauswirtschaft und im Schnittstellenbereich Hauswirtschaft/Pflege von stationären Altenhilfeeinrichtungen“ des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in Bayern, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern, der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern, der Verband der Bayerischen Bezirke sowie des Bundesverbandes der privaten Anbieter sozialer Dienst e.V., Landesgruppe Bayern“:
Hier werden eine Flexibilisierung der Personalausstattung zwischen Hauswirtschaft und Pflege im Schnittstellenbereich empfohlen sowie Personalanhaltszahlen für die Hauswirtschaft empfohlen (zum Beispiel für die Abteilungsleitung Hauswirtschaft ein Verhältnis von 1:200). Für die Flexibilisierung spricht zum Beispiel die Entlastung der Pflegekräfte von Schnittstellentätigkeiten, um sich stärker eigentlichen pflegerischen Aufgaben widmen zu können (S. 92).